{"id":260,"date":"2020-06-23T13:13:21","date_gmt":"2020-06-23T11:13:21","guid":{"rendered":"https:\/\/dfvcg-events.de\/deutscher-fleisch-kongress\/?page_id=260"},"modified":"2020-06-23T13:13:27","modified_gmt":"2020-06-23T11:13:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dfvcg-events.de\/deutscher-fleisch-kongress\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"pos-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p><strong>dfv Conference Group GmbH<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Anmeldung \/ Teilnahmegeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n<p>Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebest\u00e4tigung und eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung f\u00e4llig. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegeb\u00fchr beinhaltet die Tagungskosten sowie Speisen und Getr\u00e4nke im Rahmen der Veranstaltung. Nicht im Preis enthalten sind Reise-, \u00dcbernachtungs- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer.<\/p>\n<p><strong>2. R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>Sollten Sie nach Anmeldung nicht teilnehmen k\u00f6nnen, so k\u00f6nnen Sie entweder einen Ersatzteilnehmer nennen oder Ihre Anmeldung schriftlich beim Veranstalter stornieren: dfv Conference Group GmbH, Mainzer Landstra\u00dfe 251, 60326 Frankfurt am Main, <a href=\"&#x6d;&#x61;&#x69;&#x6c;&#x74;&#x6f;&#x3a;&#x69;&#x6e;&#x66;&#x6f;&#x40;&#x64;&#x66;&#118;&#99;&#103;&#46;&#100;&#101;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">&#x69;&#x6e;&#x66;&#x6f;&#x40;&#100;&#102;&#118;&#99;g&#46;d&#x65;<\/a>. Bei schriftlicher Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 50,- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.) pro Person erhoben. Danach m\u00fcssen wir leider die Teilnahmegeb\u00fchren in voller H\u00f6he berechnen. Ma\u00dfgeblich ist jeweils der Eingang der Mitteilung an uns.<\/p>\n<p><strong>3. Verschiebung und Absage von Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind berechtigt, unsere Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zeitlich zu verlegen, insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl oder Absage bzw. Erkrankung der Referenten. Die Teilnehmer werden hiervon umgehend schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Geb\u00fchren werden zur Teilnahme an anderen Veranstaltungen gutgeschrieben oder zur\u00fcckerstattet. Ein weiterer Schadensersatzanspruch besteht nicht, au\u00dfer in F\u00e4llen von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Wir behalten uns vor, gleichwertige Ersatzreferenten zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Veranstaltungsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>4. Informationsmaterialien \/ Onlineangebot<\/strong><\/p>\n<p>Die erforderlichen Informationsmaterialien werden den Teilnehmern gestellt und sind, sofern im Angebot nicht gesondert geregelt, im Preis enthalten. Die Teilnehmer sind nicht befugt, die Unterlagen zu kopieren oder an Dritte weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Verwendung der Unterlagen ist nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung von der dfv Conference Group gestattet. Sollte der Referent Unterlagen online bereitstellen, \u00fcbernimmt die dfv Conference Group keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen. F\u00fcr den Inhalt sowie Sch\u00e4den, die durch Nutzung derartiger Informationen und online angebotener Links entstehen, haftet allein der Referent.<\/p>\n<p><strong>5. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die dfv Conference Group in einer das Erreichen des Vertragszwecks gef\u00e4hrdenden Weise verursacht werden oder auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Dies gilt auch f\u00fcr Folgesch\u00e4den aufgrund der Verschiebung und Absage von Veranstaltungen.<\/p>\n<p><strong>6. Datenschutz \/ Versand von Informationen<\/strong><\/p>\n<p>Sofern bei der Anmeldung die M\u00f6glichkeit zur Eingabe pers\u00f6nlicher oder gesch\u00e4ftlicher Daten besteht, so werden diese Daten von uns zur Rechnungsstellung, Abwicklung der Veranstaltungsanmeldung sowie zur weiteren Betreuung des Kunden verwendet. Sie werden mindestens so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung notwendig ist. Dar\u00fcber hinaus werden sie f\u00fcr den Versand von Informationsmaterialien \u00fcber weitere f\u00fcr den Teilnehmer eventuell interessante Veranstaltungen gespeichert. Sie k\u00f6nnen der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen, ohne dass hierf\u00fcr andere als die \u00dcbermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.<\/p>\n<p><strong>7. Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Frankfurt am Main.<\/p>\n<p><strong>8. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so werden die Parteien die wirksame oder unvollst\u00e4ndige Regelung durch angemessene Bestimmungen ersetzen oder erg\u00e4nzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am n\u00e4chsten kommen.<\/p>\n<p><strong>9. Hinweis Bild- und Videoaufnahmen<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Sollten Sie keine Fotoaufnahmen von sich w\u00fcnschen, signalisieren Sie dies bitte dem Fotografen deutlich.<br \/>\nMit der Anmeldung erteilt der\/die Angemeldete seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zu Folgendem: Die von ihm\/ihr w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen d\u00fcrfen von der dfv Conference Group GmbH entsch\u00e4digungslos ohne zeitliche oder r\u00e4umliche Einschr\u00e4nkung mittels jedes derzeitigen oder k\u00fcnftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden. Die Verwendung umfasst insbesondere die Ver\u00f6ffentlichung in Print- sowie Online-Medien und in Social Media-Kan\u00e4len.<br \/>\nSie k\u00f6nnen der Nutzung Ihrer Daten jederzeit f\u00fcr die Zukunft bei der dfv Conference Group GmbH widersprechen.<\/p>\n<h3><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Aussteller\/Partner\/Sponsoren<\/strong><\/h3>\n<p><strong>1. Veranstalter<\/strong><\/p>\n<p>Veranstalter im Sinne dieser AGB ist die dfv Conference Group GmbH, Mainzer Landstra\u00dfe 251, 60326 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 7595 3000, <a href=\"&#x6d;&#97;i&#x6c;&#116;&#111;&#x3a;&#x69;&#110;f&#x6f;&#64;d&#x66;&#x76;&#99;g&#x2e;&#100;e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">&#105;&#x6e;&#102;&#x6f;&#64;&#x64;&#102;&#x76;c&#x67;&#46;&#x64;e<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.dfvcg.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.dfvcg.de<\/a> (im Folgenden \u201eVeranstalter\u201c genannt).<\/p>\n<p><strong>2. Anmeldung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Anmeldung und Vertragsschluss<br \/>\nDie Anmeldung als Aussteller zu einer Ausstellung (Veranstaltung) oder Event hat schriftlich auf dem daf\u00fcr vorgesehenen Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Firmenstempel zu erfolgen. Die \u00dcbersendung der Ausstellerunterlagen ist ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Angebotsannahme durch den Veranstalter entsteht ein Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter, an den der Aussteller bis nach der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung gebunden ist. Eingeschlossen sind hierbei auch Partner\/Sponsoren deren gebuchte Pakete auch einen Ausstellungsstand enthalten. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller alle Teilnahmebedingungen verbindlich an und hat daf\u00fcr einzustehen, dass auch die von ihm besch\u00e4ftigten Personen diese einhalten.<\/p>\n<p>Nebenabsprachen sind schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<p>2.2 Beschr\u00e4nkungen<br \/>\nDer Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden, insbesondere wenn der zur Verf\u00fcgung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschlie\u00dfen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschr\u00e4nken, falls dies f\u00fcr die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Ausstellungsg\u00fcter.<\/p>\n<p><strong>3. Veranstaltung<\/strong><\/p>\n<p>Die jeweilige Veranstaltungsdauer und -zeiten f\u00fcr die Veranstaltung sind auf der Website <a href=\"http:\/\/www.dfvcg.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.dfvcg.de<\/a> einzusehen.<br \/>\nF\u00fcr den Standaufbau und den Standabbau stehen dem Aussteller festgelegte Zeiten vor Beginn bzw. nach Schluss der Veranstaltung zur Verf\u00fcgung. Der Abbau ist unmittelbar nach Veranstaltungsende vorzunehmen. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich eine kurzfristige \u00c4nderung der Auf- und Abbauzeiten vor, soweit sie wegen besonderer Umst\u00e4nde ein erhebliches Interesse an solchen Ma\u00dfnahmen hat; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>4. Standzuteilung<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Grundsatz<br \/>\nDie Standzuteilung erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der Nachfrage, der zur Verf\u00fcgung stehenden Ausstellungsfl\u00e4che, technischer Anforderungen und eventueller konzeptioneller Belange des Veranstalters. Die Platzierungsw\u00fcnsche der Ausstellerfirmen werden nach M\u00f6glichkeit ber\u00fccksichtigt, bedeuten jedoch keine automatische Zusage seitens des Veranstalters.<br \/>\nDer Veranstalter ist zu \u00c4nderungen der Platzzuteilung berechtigt.<\/p>\n<p>4.2 Austausch, \u00dcberlassung an Dritte<br \/>\nDie Lage und die Besetzung der angrenzenden St\u00e4nde k\u00f6nnen sich gegen\u00fcber dem Zeitpunkt der Buchungsbest\u00e4tigung \u00e4ndern. Diese \u00c4nderungen haben keinerlei Einfluss auf den Vertragsinhalt bez\u00fcglich des eigenen Standes und begr\u00fcnden keinerlei Ersatz- oder Vertrags\u00e4nderungsanspr\u00fcche bzw. K\u00fcndigungsrechte des Ausstellers.<br \/>\nEin Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>5. Standnutzung<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Standgestaltung\/Hinweise zum Standbau<br \/>\nDie Ausstellungsst\u00e4nde und Einrichtungen sind von den Ausstellern selbst mitzubringen und aufzubauen. Ein regul\u00e4rer 220 V Wechselstromanschluss ist kostenfrei in den Ausstellerpaketen enthalten. Integriert sind dabei auch alle individuell vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (wie bspw. St\u00fchle und Tisch).<\/p>\n<p>Ausstellungsst\u00e4nde einschlie\u00dflich Einrichtungen und Exponate sowie Werbetr\u00e4ger sind so standsicher zu errichten, dass die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gef\u00e4hrdet werden. F\u00fcr die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.<\/p>\n<p>Die gemietete Standfl\u00e4che wird vor Aufbaubeginn vom Veranstalter gekennzeichnet. Ein \u00dcberschreiten der Standgrenzen ist im Interesse der anderen Aussteller, der Sicherheit und der Gew\u00e4hrleistung der Verkehrswege nicht m\u00f6glich. Pfeiler und andere Einschr\u00e4nkungen der Nutzbarkeit geh\u00f6ren ggf. zur gemieteten Fl\u00e4che. Berechtigte Reklamationen sind dem Veranstalter unverz\u00fcglich mitzuteilen. Eine sp\u00e4tere Geltendmachung entbindet den Veranstalter, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, von jeder Verpflichtung.<\/p>\n<p>Lagerraum ist nur in begrenztem Rahmen vorhanden. Gr\u00f6\u00dfere Lagermengen und Lagergut das unter besonderen Bedingungen (z.B. K\u00fchlung) gelagert werden muss, m\u00fcssen vorher gemeldet und mit dem Veranstalter abgestimmt werden.<\/p>\n<p>5.2 Ausstellungsg\u00fcter<br \/>\nZur Ausstellung d\u00fcrfen nur sichere und gepr\u00fcfte Erzeugnisse verwendet werden. Die Anfertigung von Artikeln am Stand ist nur mit gesonderter Erlaubnis des Veranstalters zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Bergen Einrichtungen, Anlagen oder Ausstellungsgegenst\u00e4nde des Ausstellers besondere Gef\u00e4hrdungen oder Risiken (z. B. Besch\u00e4digungen durch die Einfl\u00fcsse von Temperatur, Feuchtigkeit, Stromschwankungen etc.), so hat der Aussteller selbst f\u00fcr die erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen zu sorgen.<\/p>\n<p>5.3 Lebensmittel:<br \/>\nKochger\u00e4te (z. B. Fritteusen, Fettbackger\u00e4te, Gro\u00dfpfannen u.a.) d\u00fcrfen nur elektrisch, unter Aufsicht und nach Anmeldung beim Veranstalter betrieben werden. Nach Veranstaltungsende (t\u00e4glich) m\u00fcssen die Kochger\u00e4te \u00fcber einen Hauptschalter stromlos geschaltet werden. Bei der Verwendung von Druckd\u00e4mpfern, Hei\u00dfumluft\u00f6fen, Hei\u00dfluftd\u00e4mpfern oder \u00e4hnlichen Ger\u00e4ten mit Hei\u00dfdampf, ist eine geeignete Abluftanlage bzw. eine Kondensationshaube \u00fcber dem Ger\u00e4t vorzusehen. Alternativ k\u00f6nnen auch Ger\u00e4te mit integrierten Absaugeinrichtungen eingesetzt werden. Generell muss gew\u00e4hrleistet sein, dass keine hei\u00dfen D\u00e4mpfe, D\u00fcnste oder Schwaden in den Raum entweichen. Weiterf\u00fchrend sind die Vorgaben der DGUV Regel 110-002 zu beachten.<\/p>\n<p>Das Grillen in den Hallen und im Freigel\u00e4nde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. In den R\u00e4umen darf nach der Genehmigung ausschlie\u00dflich elektrisch gegrillt werden. Die Grilld\u00fcnste sind \u00fcber entsprechende Abz\u00fcge ins Freie zu leiten.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Fehlalarme von Feuermeldesystemen, die durch den Umgang mit Kochger\u00e4ten entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Beim Einsatz von Kochger\u00e4ten und Ger\u00e4ten zur Speisenzubereitung sind geeignete Handfeuerl\u00f6scher (gem. EN3; Schauml\u00f6scher oder Fettbrandl\u00f6scher) durch den Aussteller in ausreichender Menge bereitzustellen.<\/p>\n<p>Beim Einsatz von Wasser, ist der hygienisch einwandfreie Zustand zu gew\u00e4hrleisten. Trinkwasser f\u00fcr die Nahrungsmittelzubereitung darf nur aus Trinkwasserzapfstellen entnommen werden. Die Verwendung von Trinkwasser aus den Toilettenr\u00e4umen und den sog. Malerbecken ist nicht gestattet.<\/p>\n<p>Abf\u00e4lle, die durch die Speisenzubereitung entstehen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.<\/p>\n<p>Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung<br \/>\nund die Lebensmittelinformationsverordnung VO(EG) 1169\/2011 (LMIV).<\/p>\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen steht zur Verf\u00fcgung (in Frankfurt):<\/p>\n<p>Stadt Frankfurt am Main<br \/>\nOrdnungsamt<br \/>\nAbt. Veterin\u00e4rwesen<br \/>\nKleyerstra\u00dfe 86<br \/>\n60326 Frankfurt am Main<br \/>\nTel. +49 69 212 47099<br \/>\nE-Mail: <a href=\"&#x6d;&#97;&#105;&#x6c;&#x74;&#111;&#58;&#x76;&#x65;&#116;&#101;&#x72;&#x69;&#110;&#97;&#x65;&#x72;&#119;&#101;&#x73;&#x65;&#110;&#64;&#x73;&#x74;&#97;&#100;&#x74;&#x2d;&#102;&#114;&#x61;&#x6e;&#107;&#102;&#x75;&#x72;&#116;&#46;&#x64;&#x65;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">&#x76;&#101;t&#x65;&#114;&#105;&#x6e;&#x61;&#101;r&#x77;&#101;s&#x65;&#x6e;&#64;s&#x74;&#97;d&#x74;&#x2d;&#102;r&#x61;&#110;k&#x66;&#x75;&#114;t&#x2e;&#100;e<\/a><\/p>\n<p>Handverk\u00e4ufe von Speisen und Getr\u00e4nken, auf der Veranstaltung selbst (einschlie\u00dflich Barverkauf), sind nicht gestattet.<\/p>\n<p>Bei Durchf\u00fchrung der Veranstalter au\u00dferhalb der Stadt Frankfurt bitten wir Sie das jeweilig zust\u00e4ndige Amt zu kontaktieren.<\/p>\n<p>5.4 Standmaterial<br \/>\nAlle verwendeten Materialien und Ausschm\u00fcckungen m\u00fcssen den sicherheits- und brandschutz-technischen Bestimmungen entsprechend schwer entflammbar sein (B1, DIN 4102 bzw. DIN EN 13501) und ausreichend von Z\u00fcndquellen entfernt sein. Ein entsprechendes Zertifikat ist mitzuf\u00fchren und auf Verlangen vorzuzeigen.<br \/>\nSofern ausstellereigene Teppichb\u00f6den verlegt werden sollen, d\u00fcrfen sie nicht mit dem Boden verklebt werden. Ist zur Fixierung eine Verklebung erforderlich, so m\u00fcssen zus\u00e4tzlich Holz- oder Pressspanb\u00f6den verlegt werden (auf denen dann die Verklebung erfolgt). Es sind ausschlie\u00dflich r\u00fcckstandsfreie Klebstoffe und so genannte Verleggitter zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>An W\u00e4nden, S\u00e4ulen, Decken, Fenstern etc. d\u00fcrfen Standw\u00e4nde, Plakate, Schilder o. \u00e4. nicht mit N\u00e4geln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Die Standpl\u00e4tze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem, besenreinem Zustand zu hinterlassen.<\/p>\n<p>F\u00fcr jegliche durch den Aussteller verursachten Sch\u00e4den an der Location, haftet der Aussteller.<\/p>\n<p>5.5 Abfall<br \/>\nEs sei darauf hingewiesen, dass wenig und umweltfreundliches Verpackungsmaterial benutzt werden sollte. Kisten, Paletten, Folien und sonstiger anfallender Abfall hat der Aussteller in Absprache mit dem Veranstalter selbst zu entsorgen. Bei einem eventuell anfallenden R\u00fccktransport ist dieser durch den Aussteller zu organisieren und m\u00f6gliche anfallende Kosten zu tragen. Generell ist der Ausstellerplatz sauber zu hinterlassen.<\/p>\n<p>5.6 Elektroanschl\u00fcsse<br \/>\nDie Elektroanschl\u00fcsse werden lt. Bestellung zum Stand verlegt. F\u00fcr Netzst\u00f6rungen und durch Ger\u00e4tedefekte verursachte St\u00f6rungen \u00fcbernimmt der Veranstalter keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>6. Sicherheitsvorschriften, Unfallverh\u00fctung, Verkehrssicherungspflicht des Ausstellers und andere gesetzliche und beh\u00f6rdliche Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Beh\u00f6rdliche Genehmigungen hat grunds\u00e4tzlich der Aussteller einzuholen. Er ist daf\u00fcr verantwortlich, dass w\u00e4hrend der Ausstellung und des Auf- und Abbaus die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und gegebenenfalls nachweispflichtig vorliegen. Insbesondere gilt dies auch f\u00fcr das \u201eGesetz \u00fcber technische Arbeitsmittel\u201c (Ger\u00e4tesicherheitsgesetz). Ferner ist der Aussteller f\u00fcr die Gew\u00e4hrleitung der Standsicherheit, Standfestigkeit und gesundheitlicher Vertr\u00e4glichkeit der verbauten Materialien verantwortlich.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Feuermelder, Hydranten, Notausg\u00e4nge, Rettungswege, Feuerl\u00f6scher, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler m\u00fcssen frei zug\u00e4nglich bleiben. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Ab\u00e4nderungen offensichtlich unzureichender Standaufbauten oder die Entfernung solcher St\u00e4nde, die sich als ungeeignet, bel\u00e4stigend oder gef\u00e4hrdend erweisen, zu verlangen. Deckenkonstruktionen m\u00fcssen so beschaffen sein, dass sie die vorhandene Sprinkleranlage in ihrer Wirkung nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>Feuer, offenes Licht und Rauchen ist in allen Bereichen der Veranstaltung verboten.<\/p>\n<p>Zum besonderen Schutz sind alle W\u00e4rme erzeugenden und W\u00e4rme entwickelnden Elektroger\u00e4te (Kochplatten, Scheinwerfer, Kaffeemaschinen usw.) auf nicht brennbaren, w\u00e4rmebest\u00e4ndigen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der W\u00e4rmeentwicklung ist ein ausreichend gro\u00dfer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungsk\u00f6rper d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich an nicht brennbaren Dekorationen o. \u00e4. angebracht werden.<\/p>\n<p>Der Aussteller sorgt daf\u00fcr, dass die Kabel und Elektroger\u00e4te f\u00fcr die Belastung geeignet sind und nur Ger\u00e4te mit entsprechenden Pr\u00fcfsigeln verwendet werden. Kabel m\u00fcssen stolperfrei verlegt sein.<\/p>\n<p>Wird vom Aussteller eine Gefahrenquelle geschafft oder unterhalten, so hat er die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Sch\u00e4den anderer zu verhindern.<\/p>\n<p><strong>7. Stornoregelung \/ R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong><\/p>\n<p>Generell ist der geschlossene Vertrag beidseitig zu erf\u00fcllen. Sollte es aus au\u00dferordentlichen Gr\u00fcnden zu einer Aufhebung kommen, ist diese mit dem Veranstalter im Vorfeld abzusprechen und ihm schriftlich mitzuteilen. Hierbei gilt generell, dass bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Nettosumme als Geb\u00fchr erhoben werden. Danach ist der Gesamtbetrag zu leisten.<\/p>\n<p><strong>8. Hinweis Bild- und Videoaufnahmen<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Sollten Sie keine Fotoaufnahmen von sich w\u00fcnschen, signalisieren Sie dies bitte dem Fotografen deutlich.<br \/>\nMit der Anmeldung erteilt der\/die Angemeldete seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zu Folgendem: Die von ihm\/ihr w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen d\u00fcrfen von der dfv Conference Group GmbH entsch\u00e4digungslos ohne zeitliche oder r\u00e4umliche Einschr\u00e4nkung mittels jedes derzeitigen oder k\u00fcnftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden. Die Verwendung umfasst insbesondere die Ver\u00f6ffentlichung in Print- sowie Online-Medien und in Social Media-Kan\u00e4len.<br \/>\nEin Widerspruch zur Nutzung der Daten kann jederzeit f\u00fcr die Zukunft bei der dfv Conference Group GmbH eingereicht werden.<\/p>\n<p><strong>9. Werbung<\/strong><\/p>\n<p>Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes f\u00fcr die eigene Firma des Ausstellers und nur f\u00fcr die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsg\u00fcter erlaubt.<br \/>\nDer Veranstalter kann im Auftrag eines Ausstellers Werbeaktionen durchf\u00fchren. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong>10. Haftungsausschluss \/ Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>Der Veranstalter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Diebstahl und Verletzungen von Personen w\u00e4hrend des Auf- und Abbaus sowie w\u00e4hrend der Veranstaltung. Der Aussteller haftet f\u00fcr jeden Personen- und Sachschaden, der durch die Verwendung und Pr\u00e4sentation seiner Standbauelemente, Objekte und Exponate entsteht. Dem Aussteller wird der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Diebstahlsversicherung empfohlen. Sch\u00e4den sind dem Veranstalter unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<br \/>\nEbenso wird keine Haftung \u00fcbernommen f\u00fcr Verluste oder Sch\u00e4den, die durch St\u00f6rungen in der Zuf\u00fchrung der E-Anschl\u00fcsse entstehen. Dar\u00fcber hinaus garantiert der Veranstalter nicht f\u00fcr den Erfolg der Ausstellung, d. h. f\u00fcr Besucherzahlen und Kongressteilnehmer.<br \/>\nEin Haftungsausschluss besteht zudem, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, bei baulichen M\u00e4ngeln\/Ma\u00dfnahmen des Tagungsortes, der technischen Ausstattung und dem f\u00fcr den Kongress gemieteten Personal.<br \/>\nDer Aussteller ist damit einverstanden und best\u00e4tigt, dass die dfv Conference Group GmbH keine Versicherung f\u00fcr das Eigentum des Ausstellers abgeschlossen hat und dass es allein dem Aussteller obliegt, einen solchen Versicherungsschutz zu erwirken.<\/p>\n<p><strong>11. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Veranstalter infolge h\u00f6herer Gewalt oder aus anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden gen\u00f6tigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vor\u00fcbergehend oder auch f\u00fcr l\u00e4ngere Dauer zu r\u00e4umen, die Ausstellung zu verschieben, zu verk\u00fcrzen oder zu verl\u00e4ngern, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrechte noch sonstige Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Veranstalter.<br \/>\nSollte die Tagung aus vorgenannten Gr\u00fcnden eingeschr\u00e4nkt oder abgesagt werden m\u00fcssen, ergeben sich daraus keine Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf kurzfristig notwendig werdende \u00c4nderungen der Standabmessung, Platzierung o. \u00e4.<\/p>\n<p><strong>12. \u00c4nderung von Ort\/Zeit\/Durchf\u00fchrung der Veranstaltung<\/strong><\/p>\n<p>Die dfv Conference Group GmbH beh\u00e4lt sich das Recht auf die Vornahme von \u00c4nderungen der Veranstaltung einschlie\u00dflich Daten, Zeiten und Veranstaltungsort vor. Die dfv Conference Group GmbH bem\u00fcht sich in angemessener Weise darum, den Aussteller innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens \u00fcber alle \u00c4nderungen in Kenntnis zu setzen und ist nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund dieser \u00c4nderungen haftbar.<\/p>\n<p>Die Entscheidung, ob die Veranstaltung aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Gr\u00fcnden abgesagt wird, liegt alleine bei der dfv Conference Group. Sollte diese M\u00f6glichkeit bestehen, wird der Aussteller sp\u00e4testens vier Wochen vor der Veranstaltung hier\u00fcber informiert. Geleistete Zahlungen werden mit der Absage der Veranstaltung erstattet und der abgeschlossene Vertrag hiermit aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>13. Datenschutz \/ Versand von Informationen<\/strong><\/p>\n<p>Sofern bei der Anmeldung die M\u00f6glichkeit zur Eingabe pers\u00f6nlicher oder gesch\u00e4ftlicher Daten besteht, so werden diese Daten vom Veranstalter zur Rechnungsstellung, Abwicklung der Veranstaltungsanmeldung sowie zur weiteren Betreuung des Kunden verwendet. Sie werden mindestens so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung notwendig ist. Dar\u00fcber hinaus werden sie f\u00fcr den Versand von Informationsmaterialien \u00fcber weitere f\u00fcr den Aussteller eventuell interessante Veranstaltungen des Veranstalters gespeichert. Der Aussteller kann der Verwendung der Daten jederzeit widersprechen.<\/p>\n<p>Dritte Vertragspartner (z.B. Druckerei, Lettershops) erhalten die Daten nur \u201eim Auftrag\u201c und nur insoweit, als es f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der geeigneten Serviceleistungen erforderlich ist.<\/p>\n<p>Eine Verwendung von Daten durch Drittparteien wird ausgeschlossen. Es wird versichert, dass Adressen an Drittparteien weder verkauft noch vermietet bzw. diesen anderweitig zu kommerziellen oder anderen Zwecken zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>14. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<br \/>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>14.2 Salvatorische Klausel<br \/>\nSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so werden die Parteien die wirksame oder unvollst\u00e4ndige Regelung durch angemessene Bestimmungen ersetzen oder erg\u00e4nzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am n\u00e4chsten kommen.<\/p>\n<p>Stand: Juni 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen dfv Conference Group GmbH 1. Anmeldung \/ Teilnahmegeb\u00fchr Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebest\u00e4tigung und eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung f\u00e4llig. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. 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